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AGB

1.0.Geltungsbereiche
1.1.Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Kunden (Käufer, Endverbraucher/-konsument, Auftraggeber) insbesondere für Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sonnen-Energie Allgäu GmbH (Verkäufer).
1.2.Zwingende Bestimmungen im Sinne des KSchG bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern, gehen die gesetzlichen Bestimmungen den AGB vor.
1.3.Die AGB werden in der jeweils aktuell geltenden Fassung vor Auftragserteilung bereitgestellt und im Zuge der Auftragserteilung akzeptiert. Die AGB gelten auch ohne ausdrückliche Bezugnahme bei weiteren Aufträgen und Auftragserweiterungen.
1.4.Die aktuelle Version der AGB ist jederzeit auf der Homepage ersichtlich.
1.5.Für abweichende Bedingungen des Käufers bedarf es der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
1.6.Durch die Entgegennahme eines Angebots, einer Auftragserteilung und insbesondere mit der Entgegennahme einer Leistung jeglicher Art, erkennt der Käufer die AGB der Sonnen-Energie Allgäu GmbH an.
2.0.Angebote
2.1.Angebote der Sonnen-Energie Allgäu GmbH sind unverbindlich und implizieren keine Verpflichtung zur Auftragsannahme.
2.2.Im Vorfeld eines Projektes abgegebene Richtpreise werden schriftlich übermittelt, sind klar gekennzeichnet (z.B. Kooperationsvorschlag, “unverbindlich”, Richtpreis, etc.) Sie sind unverbindlich und können vom tatsächlichen Preis abweichen.
2.3.Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
2.4.Im Falle von technischen Änderungen, Weiterentwicklungen oder Lieferproblemen seitens des Urproduzenten, behalten wir uns vor, soweit diese dem Vertragspartner zumutbar oder technisch sowie sachlich gerechtfertigt sind, adäquate Produkte zu verwenden.
2.5.Irrtümer oder versehentlich inkorrekte Preisangaben in Verträgen und sonstigen Werbematerialien sind dem Käufer durch die Sonnen-Energie-Allgäu GmbH schnellstmöglich aufzuzeigen. Der Käufer erhält eine Frist von 2 Wochen, um schriftlich die erneute Auftragserteilung zu übermitteln.
2.6.Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle von mangelnder Kreditwürdigkeit seitens des Käufers, oder sonstigen begründeten Zweifeln ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
3.0.Vertragsabschluss/ Vertragspartner
3.1.Der Kaufvertrag kommt zustande mit: Sonnen-Energie Allgäu GmbH Inh. Draspong Suwankoson Mittagstraße 11 87527 Sonthofen Handelsregister: Amtsgericht Kempten/ HRB: 16067
3.2.Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/ kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
3.3.Durch Unterzeichnung des Angebotes, oder anderweitige schriftliche Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn beide Vertragspartner ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung bestätigt haben.
4.0.Widerrufsrecht/ Widerrufsbelehrung
4.1.Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
4.2.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
4.3.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns, der Sonnen-Energie Allgäu GmbH, Inh. Draspong Suwankoson Mittagstraße 11 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 157 819 282 36 E-Mail: meine@sonnen-energie.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können Ihre eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite Sonnen-Energie.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
4.4.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4.5.Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
5.0.Preise
5.1.Insofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Lager und sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten, es sei denn sie ist gesondert ausgewiesen. Sämtliche Preise sind unverbindlich.
5.2.Die auf den Produktseiten unseres Online-Shops genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile, verstehen sich jedoch exklusive Versandkosten. Diese werden zusätzlich verrechnet und auf der Rechnung aufgeführt.
5.3.Es können Preisangleichungen auftreten.
5.4.Unsere Preise beziehen sich auf die Kosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Angebotslegung. Sollten sich die Preise unserer Lieferanten im Zeitraum zwischen Angebotslegung und Auftragserteilung ändern, kann dies ebenfalls zu Preisanpassungen führen.
5.5.Reparatur- und/oder Serviceleistungen werden gesondert abgewickelt. Der Aufwand für die Erstellung von entsprechenden Angeboten oder im Zusammenhang stehende Tätigkeiten (Besichtigungen, Kostenvoranschläge, etc.) werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
6.0.Zahlung
6.1.Die Zahlung bei Einkäufen in unserem Online-Shop ist immer per Vorkasse zu entrichten.
6.2.Von uns erstellte Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Überschreitung der Frist, werden Verzugszinsen und Mahnspesen entsprechend den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und verrechnet. Mögliche erhöhte Bankzinsen, können dem Käufer ebenfalls verrechnet werden.
6.3.Sind im Angebot keine näheren Zahlungskonditionen vereinbart, so sind 30% der Kosten bei Vertragsunterzeichnung, 30% beim Erhalt der Waren, weitere 30 % vor Montagebeginn und die restlichen 10% nach der Leistungserbringung auf das Geschäftskonto der Sonnen-Energie Allgäu GmbH einzuzahlen. Die Zahlungen des Käufers gelten erst als erbracht, wenn der Betrag auf dem Geschäftskonto des Verkäufers eingegangen und verfügbar ist. Die Sonnen-Energie Allgäu GmbH hat das Recht, mit dem Beginn der Leistungserbringung zu warten, bis die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
6.4.Missachtet der Käufer vereinbarte Zahlungsfristen, ist die Sonnen-Energie Allgäu GmbH berechtigt, die gesamte Zahlung/ Dienstleistung, unabhängig von den vereinbarten vertraglichen Rahmenbedingungen, einzufordern/ einzustellen oder den Vertrag aufzulösen. Darüber hinaus können alle Leistungen der Sonnen-Energie Allgäu GmbH sofort eingestellt werden und eine Teilrechnung über die erbrachten Leistungen verrechnet werden.
6.5.Bereits abgeschlossene sowie in Auftrag gegebene Leistungen (Materialbestellung, Montage-, Rücknahme-, Transport-, Koordinations- und Manipulationskosten etc.) können dem Käufer verrechnet werden. Dies gilt insbesondere bei Bekanntwerden von ungünstigen wirtschaftlichen Umständen seitens des Käufers.
7.0.Eigentum und Gefahrenübergang
7.1.Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sonnen-Energie Allgäu GmbH. Insbesondere im Falle von Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, hat der Käufer die Sonnen-Energie Allgäu GmbH unverzüglich zu informieren. Zusätzlich wird uns das Recht auf Aussonderung eingeräumt.
7.2.Bei unternehmerischen Kunden gilt, dass gegen unsere Forderungen nicht mit Kundenforderungen aufgerechnet werden darf (Aufrechnungsverbot). Verbraucherkunden dürfen aber mit von uns anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.
7.3.Mit der Bereitstellung von Lieferungen ab Werk bzw. ab Lager geht die Nutzung und Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig von vereinbarten Preisstellungen und auch im Rahmen von Montage- und Transporttätigkeiten. Der Käufer ist verpflichtet die Ware bei Eingang sofort zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich an die Sonnen-Energie Allgäu GmbH zu melden. Reklamationen sind innerhalb einer Frist von 14 Werktagen bekanntzugeben, andernfalls gilt die Ware als einwandfrei übergeben.
7.4.Entsteht ein Zahlungsverzug beim Käufer, ist der Verkäufer berechtigt, alle Leistungen einzustellen und bestellte, ausgelieferte sowie montierte Waren und Geräte zu demontieren bzw. einzubehalten.
7.5.Vor vollständiger Begleichung der offenen Forderungen seitens des Käufers, ist dieser nicht berechtigt die Ware an Dritte auszuhändigen und trägt die volle Verantwortung über die Beschaffenheit und die Aufbewahrung der Ware. Sonderfälle bedürfen dem schriftlichen Einverständnis der Sonnen-Energie Allgäu GmbH.
7.6.Kommt es bei der Leistungserbringung zu unwesentlichen Mängeln, kann die Abnahme nicht verweigert werden und damit sind auch Zahlungsverzögerungen ausgeschlossen.
7.7.Der Sonnen-Energie Allgäu GmbH sind bei B2B-Geschäften zu behebenden Mängeln mindestens drei Versuche zur Behebung einzuräumen. Erklärt sich Sonnen-Energie Allgäu GmbH bereit die Mängelbehebung zu übernehmen, entspricht dies nicht einem Schuldbekenntnis oder der Übernahme der Verantwortlichkeit für die betreffenden Mängel. Stellt sich die Mängelmeldung als unbegründet, unverhältnismäßig oder als nicht der Sonnen-Energie Allgäu GmbH zuzuordnen dar, so trägt der Käufer die angefallenen Kosten.
7.8.Der Erfüllungsort der Leistung ist der Ort der Leistungserbringung. Mit Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen, geht die Gefahr auf den Käufer über.
7.9.Die Sonnen-Energie Allgäu GmbH ist berechtigt, Subunternehmer für Teil-Leistungen zu beauftragen.
8.0.Lieferung
8.1.Angegebene Lieferfristen sind stets unverbindlich, davon unbetroffen bleiben explizit vereinbarte Fixtermine.
Die Lieferfrist beginnt bei:
  1. Schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Käufer
  2. Durchgeführte Überweisung durch die Käufer
  3. Im Angebot festgelegter Lieferfrist, bei vorheriger Erfüllung des Punktes a und/ oder b
8.2.Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, oder verursacht durch Krieg, Pandemien, Epidemien und damit zusammenhängenden Verkehrsbeschränkungen entbinden uns jeglicher Lieferpflichten, selbst bei bereits bestätigten Aufträgen. Die Lieferfrist verlängert sich jeweils um die Dauer des verursachenden Ereignisses. Für daraus resultierende Folgeschäden, wird weder die Sonnen-Energie Allgäu GmbH noch der Käufer haftbar gemacht.
8.3.Die Sonnen-Energie Allgäu GmbH wird stets versuchen, ihre Liefertermine einzuhalten. Sollte es jedoch zu unverschuldeten Lieferverzögerungen seitens der Sonnen-Energie Allgäu GmbH kommen, ist sie von der Haftung ausgeschlossen.
8.4.Bei durch unsere Lieferanten entstandenen Lieferverzögerungen behalten wir uns das Recht vor, für die benötigten Waren entsprechende Substitute anzubieten oder die Lieferzeit zu verlängern. Der Käufer erhält eine 14-tägige Frist um die neuen Konditionen zu akzeptieren oder abzulehnen.
8.5.Unsere Waren sind bis zur Abladestelle versichert. Ergänzender Versicherungsschutz ist separat zu vereinbaren.
8.6.Wir sind berechtigt unsere Waren in Teil- oder Vorlieferungen aufzuteilen und entsprechend in Rechnung zu stellen.
9.0.Rücknahme
9.1.Die Rücknahme von Waren und Materialien kann nur in Abstimmung mit der Sonnen-Energie Allgäu UG vollzogen werden, da eine gesonderte Überprüfung durchzuführen ist.
9.2.Bei Mängeln können dem Käufer, abhängig von der Herkunft des Mangels, mögliche Manipulations- sowie Transportkosten angerechnet werden.
10.0.Streitbeilegung
10.1.Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar
http://ec.europa.eu/consumers/odr
10.2.Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
11.0.Förderungen und Netz 
11.1.Die Sonnen-Energie Allgäu GmbH gewährt keine Garantie für durch sie beantragten Förderungen, da die Förderstelle in jedem Projekt die letzte Entscheidungsinstanz ist.
11.2.Da aus Datenschutzrechtlichen Gründen mache Dienstleistungen formell nicht durch die Sonnen-Energie Allgäu GmbH möglich sind, werden diese Unterlagen/ Tätigkeiten vom Käufer im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt. Im Besonderen sind davon folgende Punkte betroffen:
  1. Die Abklärung der technischen Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Netz,
  2. Die Einholung von behördlichen Genehmigungen,
  3. Die koordinativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Förderungen.
11.3.Abweichende Vereinbarungen können ebenfalls schriftlich erklärt werden, beispielsweise durch die Erteilung einer Vollmacht.
12.0.Gewährleistung und Einstehen für Mängel
12.1.Der Auftragnehmer ist im B2B-Bereich bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, bei Fehlern betreffend Konstruktion, Bauteilen oder der Ausführung, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben.
12.2.Die Gewährleistungsfrist wird bei B2B-Geschäften mit 24 Monaten festgelegt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Inbetriebnahme der Anlage.
12.3.Während der Gewährleistungszeit entdeckte Mängel werden vom Auftragnehmer unter der Voraussetzung unentgeltlich behoben, dass der Auftraggeber die beanstandeten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Entdeckung, jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich anzeigt und diese Mängel vom Auftragnehmer als Gewährleistungsmängel schriftlich anerkannt werden. In dieser Mängelrüge sind die Mängel so konkret zu beschreiben, dass eine Beurteilung der Mängel und deren Ursache möglich ist (inkl. Übermittlung aller elektronischer Aufzeichnungen mit Bezug auf den defekten Teil, den letzten Wartungsnachweis, der Beschreibung der bereits vom Auftraggeber gesetzten Maßnahmen usw.).
12.4.Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehen können (Anfahrt, Hilfsarbeiter, Sicherungseinrichtungen, etc.), gehen zu Lasten des Käufers. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. beizustellen.
12.5.Sollte sich erst nach der Durchführung der Leistungen zur Mangelfeststellung und -behebung durch den Auftragnehmer herausstellen, dass den Auftragnehmer gemäß diesen Gewährleistungsbestimmungen keine Gewährleistungsverpflichtung trifft, so ist der Auftraggeber zum Ersatz der Leistungen des Auftragnehmers nach dessen zu diesem Zeitpunkt geltenden Reparatursätzen verpflichtet.
12.6.Soweit nicht anders vereinbart, sind von der Gewährleistung solche Mängel ausgeschlossen, die aus nicht vom Auftragnehmer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die vom Auftragnehmer angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Auftraggeber beigestelltes Material und Ersatzteilen zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen, chemische Einflüsse, Unfall, Feuer, höhere Gewalt, Naturkatastrophen (Erdbeben, Orkane), Stromstoß, Stromausfall oder Terrorismus zurückzuführen sind.
12.7.Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß und Abnützung unterliegen. Weiterhin haftet der Auftragnehmer nicht für Lieferungen und Leistungen des Auftraggebers bzw. von durch ihn beauftragter Dritter, auf bestehende Anlagenteile (Altanlagen), die nicht vom Vertrag umfasst sind. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers der Auftraggeber selbst oder ein nicht vom Auftragnehmer ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt Der Auftraggeber hat bei der Geltendmachung eines Mangels zu beweisen, dass keiner dieser Umstände vorliegt.
12.8.Werden vom Verkäufer individuelle Pläne, Konstruktionsplanungen, Modelle erstellt, welche auf Basis von Käufern bereitgestellter Daten (Baupläne, verbale Angaben, Skizzen, etc.) entstehen, ist der Verkäufer nur auf bedingungsgemäße Ausführung haftbar.
12.9.Der Verkäufer ist nicht haftbar für vom Käufer bereitgestellte Materialien, Unterlagen oder sonstigen Gegenständen, unabhängig davon, ob diese neu oder gebraucht angeschafft wurden. Gleiches gilt für Schäden oder Mängel, welche nicht durch den Verkäufer bereitgestellt, angeordnet oder zumindest schriftlich die Einwilligung des Verkäufers eingeholt wurde. Auch bei Schäden/ Mängel durch Dritte, Subunternehmer oder Schäden/ Mängel durch höhere Gewalt, ist der Verkäufer nicht haftbar.
12.10.Der Verkäufer ist nicht haftbar für vom Käufer bereitgestellte Materialien, Unterlagen oder sonstigen Gegenständen, unabhängig davon, ob diese neu oder gebraucht angeschafft wurden. Gleiches gilt für Schäden oder Mängel, welche nicht durch den Verkäufer bereitgestellt, angeordnet oder zumindest schriftlich die Einwilligung des Verkäufers eingeholt wurde. Auch bei Schäden/ Mängel durch Dritte, Subunternehmer oder Schäden/ Mängel durch höhere Gewalt, ist der Verkäufer nicht haftbar.
12.11.Im B2B-Bereich hat stets der Kunde zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag
13.0.Rücktritt vom Vertrag
13.1.Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
13.2.Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
  1. wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
  2. wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt,
  3. wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt V Abs. 2, 3 und 5 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt, oder
13.3.wenn der Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder nicht gehörig nachkommt.
13.4.Der Rücktritt kann auch hinsichtlich einer noch offenen Position der Lieferung oder Leistung, aus oben angeführten Gründen erklärt werden.
13.5.Falls über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist.
13.6.Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückgabe bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
13.7.Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
14.0.Haftung
14.1.Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gesamthaftung des Verkäufers in Fällen der groben Fahrlässigkeit ist auf den Nettoauftragswert oder auf 50 000,00 € begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Pro Schadensfall ist die Haftung des Verkäufers auf 25 % des Nettoauftragswertes oder auf 12 500,00 € begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
14.2.Sofern nicht anders vereinbart, sind die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ausgeschlossen.
14.3.Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Nichteinhaltung der erforderlichen Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten), oder der behördlichen Zulassungsbedingungen jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
14.4.Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüberhinausgehende Ansprüche des Käufers aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.
15.0.Geltendmachung von Ansprüchen
15.1.Alle Ansprüche des Käufers sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 2 Jahren ab Durchführung der Leistungen bzw. bei Gefahrenübergang gerichtlich geltend zu machen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
15.0.Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
15.1.Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
15.2.Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb, gilt das auch für Ausführungsunterlagen.
16.0.Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
16.1.Der Käufer, hat Sorge zu tragen, dass dem Verkäufer alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Verpflichtungen des Verkäufers als Hersteller/Importeur gemäß den gesetzlich anwendbaren Vorschriften erfüllen zu können.
16.2.Der Käufer von Elektro-Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-/Elektronikgeräts ist. Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungsverpflichtung vollinhaltlich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentieren.
16.3.Der Käufer, haftet gegenüber dem Verkäufer für alle Schäden und sonstigen finanziellen Nachteile, die dem Verkäufer durch den Käufer wegen fehlender oder mangelhafter Erfüllung der Finanzierungsverpflichtung sowie sonstiger Verpflichtungen entstehen. Die Beweislast für die Erfüllung dieser Verpflichtung trifft den Käufer.
16.4.Bei Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist die jeweilige landesspezifische Entsorgungsregelung einzuhalten bzw. Anzuwenden.
17.0.Dachkonstruktion und formale Unterlagen
17.1.Die Gebäudestatik wird durch die Installation einer PV-Anlage zusätzlich belastet. Um Schäden an Personen und des Gebäudes zu vermeiden, ist vom Käufer eine Prüfung der bestehenden/ entstehenden Gebäudestatik durch eine entsprechende Fachkraft durchführen zu lassen. Der Verkäufer und Errichter haften nicht für Schäden/ Mängel welche durch eine zu geringe Traglast der Dachkonstruktion, eine nicht Überprüfung der Gebäudestatik und sonstigen zusätzlich belasteten Teilen entstehen.
17.2.Der Käufer ist für eine ausreichende Absicherung gegen herabfallende Schneelasten oder ähnliches verantwortlich und haftet im Falle von Nichtbeachtung. Es wird eine Schneefang-Sicherung empfohlen.
17.3.Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich für den Verkäufer behördliche Genehmigungen einzuholen. Daher hat der Käufer mögliche nötige amtliche Genehmigungen, Bewilligungen, Netzzugang und sonstige Unterlagen bereitzustellen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
18.0.Schriftformgebot
18.1.Alle Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
19.0.Allgemeines/ Salvatorische Klausel
19.1.Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, zu ersetzen.
19.2.Die deutsche Sprachfassung gilt als authentische Fassung der Bedingungen und ist auch zur Vertragsauslegung zu verwenden.
20.0.Gerichtsstand und Recht
20.1.Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kempten oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der Sonnen-Energie Allgäu GmbH, wenn der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
20.2.Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
20.3.Hat ein privater Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, ist unser Geschäftssitz automatisch der Gerichtsstand.
20.4.Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.
Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
20.5.Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
21.0.Vorbehaltsklausel  
21.1.Die Vertragserfüllung seitens des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-) Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen.
22.0.Datenschutz
22.1.Es gilt die DSGVO in der jeweils Aktuellen Fassung.
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