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Bis zu 10.200€ Förderung für Ihr Solarprojekt

Ab dem 26.09.2023 ist eine neue KFW Förderung verfügbar. Diese sichert Ihnen bis zu 10.200,00€ Förderung zu, wenn Sie sich für dein Einbau einer Photovoltaikanlage mit Speicher und Ladestation für ein E-Auto entscheiden.

„Gerne beraten wir Sie unverbindlich & kostenlos und finden gemeinsam heraus, ob Ihr Vorhaben Förderungsfähig ist.“

Wäre das nicht was?
Eine Solaranlage und nur noch einen kleinen Teil selbst bezahlen?

Mit der neuen KFW Förderung wird ab dem 26.09.2023 genau dass wieder möglich. Bis zu 10.200,00€ erhalten Sie als Förderung für Ihr Vorhaben. Als regionaler Dienstleister im Bereich Photovoltaik, können Sie sich gerne direkt an uns wenden und erhalten eine ehrliche und individuelle Beratung von unseren Fachleuten. Gemeinsam finden wir einen Weg um auch für Sie die volle Fördersumme auszuschöpfen.

Das wichtigste in Kürze:

Info
Antragsstellung ab dem 26.09.2023 möglich!

Wir unterstützen Sie dabei!

Füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus und erhalten Sie einen Rückruf von unserem Expertenteam. 

Was wird gefördert?

Erfahren Sie in wenigen Klicks, was und wie genau gefördert wird. Buchen Sie gerne direkt ein Beratungsgespräch mit unseren Beratern, damit wir prüfen können ob Sie für die Förderung in Frage kommen und wie wir die volle Fördersumme für Sie herausholen können. 

Durch die Gewährung des „Solarstrom für Elektroautos“ Zuschusses fördern wir den Erwerb und die Einrichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Speichersystem für Solarenergie. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihr Elektroauto mit umweltfreundlichem Solarstrom aufzuladen.

Die geförderten Maßnahmen umfassen:

  • den Kauf einer neuen Ladeeinrichtung (zum Beispiel eine Wallbox) mit einer Mindestladeleistung von 11 Kilowatt (kW).
  • den Erwerb einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp).
  • den Kauf eines neuen Energiespeichersystems mit einer Kapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh).
  • die Installation und den Anschluss des gesamten Systems, einschließlich aller erforderlichen Installationsarbeiten.
  • ein Energiemanagement-System zur effizienten Steuerung des gesamten Systems.
  1. Sie erwerben eine nagelneue Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher.
  2. Zum Zeitpunkt Ihres Antrags haben Sie noch keine dieser Komponenten bestellt.
  3. Sie sind im Besitz eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug), das entweder auf Sie selbst oder auf eine Person in Ihrem Haushalt zugelassen ist. Alternativ haben Sie zum Zeitpunkt des Antrags bereits ein Elektroauto bestellt.
    • Beachten Sie: Wenn Sie Ihr Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Firmen- oder Dienstwagen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
  4. Ihr Wohngebäude existiert bereits, und Sie bewohnen es bereits.

Diese Förderung ist nicht verfügbar für:

  • Neubauten vor dem Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Inanspruchnahme dieser Förderung für ein Wohngebäude.

Wir gewähren Fördermittel an Privatpersonen, die folgende Kriterien erfüllen:

  1. Sie sind Eigentümer eines Wohngebäudes, das Sie selbst bewohnen.
  2. Sie sind im Besitz eines Elektroautos oder haben zum Zeitpunkt Ihres Antrags bereits eines bestellt.

Die Höhe des Zuschusses und die Auszahlungsmodalitäten sind wie folgt festgelegt:

  • Für die Ladestation: Ein Pauschalbetrag von 600 Euro, oder wenn die Ladestation bidirektional ist, ein Pauschalbetrag von 1.200 Euro.

  • Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), jedoch maximal 6.000 Euro.

  • Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro installiertem Kilowattstunde (kWh), jedoch maximal 3.000 Euro.

Insgesamt können Sie einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für Ihr Projekt erhalten. Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Bankkonto.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Förderung erhalten können, wenn die Gesamtkosten Ihres Projekts den Betrag des Zuschusses unterschreiten.

Es ist nicht möglich, diesen Zuschuss mit anderen Formen der Förderung wie Krediten, Zulagen oder weiteren Zuschüssen zu kombinieren.

Schritt 1: Zuschuss beantragen Vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen für Ihre Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher müssen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen. Dieses Portal steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung. Gerne übernehmen wir dieses Prozedere für Sie und Unterstützen Sie bei der Antragstellung. 

Schritt 2: Vorhaben umsetzen Nachdem Sie die Zusage für den Zuschuss erhalten haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.

Schritt 3: Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten Ab März 2024 müssen Sie Ihre Identität nachweisen, vorzugsweise durch einen Schufa-Identitäts-Check.

Anschließend müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:

  • Im Kundenportal „Meine KfW“ tragen Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher ein.
  • Sie bestätigen, dass Sie Ihr Vorhaben vollständig umgesetzt haben.
  • Sie laden alle Rechnungen für die anrechenbaren Kosten hoch.
  • Falls angefordert, laden Sie zusätzliche Nachweise hoch, wie beispielsweise die Zulassung oder den Leasingvertrag für das Elektroauto.

Nach Überprüfung Ihrer Angaben erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Bankkonto.

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