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Ratgeber

Wärmepumpen-Förderung beantragen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung

von Sven Rathje, Projektleitung Oktober 5, 2026 5 Min. Lesezeit
Wärmepumpen-Förderung beantragen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Kurz gesagt

Die Wärmepumpen-Förderung beantragst du als Eigentümer selbst bei der KfW (Programm 458) – und zwar bevor der Einbau beginnt. Seit 21. Juli 2026 gibt es bis zu 80 % Zuschuss, höchstens 22.400 € für ein Einfamilienhaus.

  • Erst Vertrag mit Förderklausel, dann Antrag, dann Einbau.
  • Der Fachbetrieb liefert die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
  • Die Zusage kommt meist nach 2 bis 8 Wochen, danach hast du 36 Monate Zeit.
  • Ab 1. Februar 2027 sinkt die Förderung – entscheidend ist das Antragsdatum.

Wer bekommt die Wärmepumpen-Förderung?

Gefördert wird der Umstieg von einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss bei der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer – egal, ob sie selbst im Haus wohnen oder vermieten.

Die beiden Boni (Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus) gibt es allerdings nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %.

Nicht gefördert werden Neubauten, der Tausch einer bestehenden Wärmepumpe sowie Gas- und Ölheizungen – auch nicht als Teil einer Hybridheizung.

Wie hoch ist die Förderung 2026?

Die Förderung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, die addiert werden. Gedeckelt ist sie bei 80 % von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.

Baustein Höhe Voraussetzung
Grundförderung 30 % Alle Eigentümer, Umstieg auf erneuerbare Heizung
Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % Selbstnutzer, Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren
Einkommensbonus 10–40 % Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 50.000 € (mit Kind bis 60.000 €)

Ein Beispiel: Eine Familie mit einem Kind und 46.000 € zu versteuerndem Einkommen ersetzt ihre 24 Jahre alte Gasheizung. Sie bekommt 30 % + 16 % + 30 % = 76 % von 28.000 €, also 21.280 € Zuschuss. Wie viel es bei dir ist, zeigt unser Förderrechner.

Förderung beantragen: Schritt für Schritt

  1. Beratung und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb prüft dein Haus, legt die Wärmepumpe aus und macht dir ein Angebot mit Festpreis.
  2. Vertrag mit Förderklausel unterschreiben. Der Liefer- und Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten: Er gilt nur, wenn die Förderung zugesagt wird. Ohne diese Klausel gilt das Vorhaben als begonnen – und es gibt kein Geld.
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten. Der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die BzA mit allen technischen Angaben und einer BzA-ID.
  4. Bei „Meine KfW“ registrieren. Das Kundenportal der KfW ist kostenlos. Du legst ein Konto an und bestätigst deine Identität.
  5. Antrag stellen – vor Baubeginn. Im Portal gibst du die BzA-ID ein und beantragst den Zuschuss. Für den Einkommensbonus lädst du die Steuerbescheide hoch.
  6. Zusage abwarten, dann einbauen. Die Zusage kommt in der Regel nach 2 bis 8 Wochen. Ab dann hast du 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
  7. Nachweis einreichen und Geld erhalten. Nach dem Einbau erstellt der Fachbetrieb die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Du lädst sie mit der Rechnung hoch, dann zahlt die KfW den Zuschuss auf dein Konto.

Welche Unterlagen brauchst du?

  • Angebot und Vertrag mit Förderklausel
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID
  • Für den Einkommensbonus: Einkommensteuerbescheide aller Haushaltsmitglieder
  • Bei Kindern unter 18: Nachweis zum Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
  • Nach dem Einbau: Rechnung und Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Fristen im Überblick

Schritt Frist
Antrag Vor Beginn des Einbaus (Vertrag mit Förderklausel ist erlaubt)
Zusage In der Regel 2 bis 8 Wochen
Einbau Innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage
Nachweis Nach Abschluss – spätestens 6 Monate nach Ende der Umsetzungsfrist

Die 5 häufigsten Fehler beim Förderantrag

Diese Fehler kosten tausende Euro:

  1. Vertrag ohne Förderklausel unterschrieben.
  2. Mit dem Einbau begonnen, bevor der Antrag gestellt war.
  3. Die alte Heizung schon ausgebaut – der Klimabonus setzt voraus, dass sie beim Antrag noch funktioniert.
  4. Ein Gerät gewählt, das nicht auf der Förderliste des BAFA steht oder zu laut ist.
  5. Den Nachweis nach dem Einbau zu spät eingereicht.

Warum du vor dem 1. Februar 2027 beantragen solltest

Die Förderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate. Maßgeblich ist das Datum deines Antrags – nicht das des Einbaus. Wer jetzt beantragt, sichert sich die heutigen Sätze und hat trotzdem bis zu 36 Monate Zeit für den Einbau.

Antrag Klimabonus Kostengrenze Zuschuss*
bis 31.01.2027 16 % 28.000 € 12.880 €
01.02. – 31.07.2027 12 % 27.250 € 11.445 €
01.08.2027 – 31.01.2028 8 % 26.500 € 10.070 €
ab 01.08.2028 0 % 25.000 € 7.500 €

* Grundförderung plus Klimabonus bei voll ausgeschöpfter Kostengrenze, ohne Einkommensbonus. Für Wärmepumpen, die nicht in der EU gefertigt werden, ist ab Anfang 2027 zusätzlich eine Senkung der Grundförderung angekündigt.

Wie viel Förderung bekommst du?

Rechne es in zwei Minuten aus – oder lass uns den Antrag gemeinsam vorbereiten. Wir erstellen Vertrag mit Förderklausel, BzA und Nachweise.

Zum Förderrechner →

Häufige Fragen zum Förderantrag

Kann der Handwerker den Förderantrag für mich stellen?

Nein, den Antrag stellst du als Eigentümer selbst im Portal „Meine KfW“. Der Fachbetrieb erstellt aber die Bestätigung zum Antrag (BzA), ohne die der Antrag nicht möglich ist, und kann dich beim Ausfüllen begleiten.

Darf ich vor dem Antrag schon einen Vertrag unterschreiben?

Ja, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die ihn an die Förderzusage knüpft. Mit dem Einbau selbst darfst du erst nach dem Antrag beginnen.

Wie lange dauert es bis zur Förderzusage?

In der Regel zwischen zwei und acht Wochen. Nach der Zusage hast du 36 Monate Zeit, die Wärmepumpe einbauen zu lassen.

Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen. Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, steigen alle Grenzen einmalig um 10.000 Euro.

Was passiert, wenn meine Heizung vor dem Antrag ausfällt?

Dann entfällt der Klimageschwindigkeits-Bonus, weil er eine funktionierende Heizung voraussetzt. Grundförderung und Einkommensbonus bleiben möglich. Für den Übergang ist eine Leih- oder Mietheizung eine Option.

Kann ich die Förderung mit einem Kredit kombinieren?

Ja. Mit der Förderzusage kannst du zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit beantragen (bis 120.000 Euro je Wohneinheit, für Haushalte bis 90.000 Euro Einkommen zinsvergünstigt). Alternativ lässt sich der Eigenanteil über eine Ratenfinanzierung bezahlen.

Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die Konditionen des KfW-Programms 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ in der Fassung ab 21.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die Förderzusage der KfW.

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