Seit 21. Juli 2026 gelten neue Förderregeln – und ab 01.02.2027 sinkt die Förderung. Hier siehst du in zwei Minuten, was du bekommst. Den Antrag bereiten wir mit dir vor.
Wer erst ab 01.02.2027 beantragt, bekommt bis zu 1.435 € weniger – und danach sinkt es alle sechs Monate weiter.
Selbstnutzer, Austausch einer funktionierenden Öl- oder Gasheizung. Für Wärmepumpen ist ab Anfang 2027 eine weitere Absenkung der Grundförderung angekündigt (Ausnahme: in der EU gefertigte Geräte).
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Drei Bausteine, bis zu 80 % Zuschuss
Die Heizungsförderung der KfW setzt sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen. Sie werden addiert – gedeckelt bei 80 % von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten.
30 %
Grundförderung
Für alle Eigentümer, die ein bestehendes Haus von fossil auf Wärmepumpe umstellen.
+16 %
Klimabonus
Offiziell „Klimageschwindigkeits-Bonus“: wenn du selbst im Haus wohnst und eine funktionierende Öl- oder Gasheizung ersetzt.
+40 %
Einkommensbonus
Bis 30.000 € Haushaltseinkommen. Bis 50.000 € gibt es noch 30 oder 10 %.
22.400 €
Höchstzuschuss
80 % von 28.000 € – bei Antrag bis 31.01.2027.
Förderrechner
Wie viel Förderung bekommst du?
Fünf Angaben, sofort ein Ergebnis. Der Rechner nutzt die KfW-Regeln, die seit 21. Juli 2026 gelten. Deinen genauen Zuschuss bestätigt die KfW mit der Förderzusage.
28.000 €
Du wohnst selbst im Haus
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Dein Zuschuss bei Antrag bis 31.01.2027
––
Grund Klimabonus Einkommen
Dein Eigenanteil
–
Ab 01.02.27 nur noch
–
Unverbindliche Berechnung für ein Einfamilienhaus (1 Wohneinheit). Förderfähig sind höchstens 28.000 €, bei Mehrfamilienhäusern 15.000 € je weitere Wohnung (2.–6.) und 8.000 € ab der 7. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid.
Die Regeln im Detail
Wer welchen Baustein bekommt
Förderbausteine der KfW-Heizungsförderung
Baustein
Höhe
Für wen
Bedingung
Gilt bis
Grundförderung
30 %
alle Eigentümer
Bestehendes Wohngebäude (mind. 5 Jahre alt), Umstieg auf erneuerbare Heizung
Senkung für Nicht-EU-Geräte angekündigt
Klimageschwindigkeits-Bonus
16 %
nur Selbstnutzer
Ersetzt funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung – oder Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren
sinkt halbjährlich um 4 %, ab 01.08.2028 0 %
Einkommensbonus
10–40 %
nur Selbstnutzer
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 € – mit Kind bis 60.000 €
unbefristet
Effizienzbonus
5 %
–
Seit 21.07.2026 ersatzlos gestrichen
entfallen
Einkommensbonus nach Haushaltseinkommen
Einkommensbonus mit und ohne Kind
Zu versteuerndes Einkommen
ohne Kind
mit Kind
bis 30.000 €
40 %
40 %
30.001 – 40.000 €
30 %
40 %
40.001 – 50.000 €
10 %
30 %
50.001 – 60.000 €
–
10 %
über 60.000 €
–
–
„Mit Kind": Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, steigt jede Grenze einmalig um 10.000 € – egal, wie viele Kinder es sind.
So sinkt die Förderung bis 2028
Kürzungsfahrplan der Heizungsförderung
Antrag
Klimabonus
Kostengrenze
Zuschuss¹
21.07.26 – 31.01.27jetzt
16 %
28.000 €
12.880 €
01.02.27 – 31.07.27
12 %
27.250 €
11.445 €
01.08.27 – 31.01.28
8 %
26.500 €
10.070 €
01.02.28 – 31.07.28
4 %
25.750 €
8.755 €
01.08.28 – 31.01.29
0 %
25.000 €
7.500 €
¹ Grundförderung plus Klimabonus, ohne Einkommensbonus, bei voll ausgeschöpfter Kostengrenze. Ohne die angekündigte Senkung der Grundförderung für Wärmepumpen, die nicht in der EU gefertigt sind.
Drei Beispiele
So viel bekommen echte Haushalte
Jeweils mit 28.000 € Kosten für Wärmepumpe und Einbau, Antrag bis 31.01.2027.
Rentnerpaar
Ölheizung raus, Wärmepumpe rein
Einkommen 26.000 €
Alte Heizung Öl, läuft noch
Kinder im Haus nein
22.400 €80 % Zuschuss
Familie mit Kind
Gasheizung nach 24 Jahren tauschen
Einkommen 46.000 €
Alte Heizung Gas, 24 Jahre
Kinder im Haus ja, eins
21.280 €76 % Zuschuss
Doppelverdiener
Ölheizung durch Wärmepumpe ersetzen
Einkommen 72.000 €
Alte Heizung Öl, läuft noch
Kinder im Haus nein
12.880 €46 % Zuschuss
Was zählt
Was gefördert wird. Und was nicht.
Das zählt zu den förderfähigen Kosten
Wärmepumpe inklusive Einbau und Inbetriebnahme
Ausbau und Entsorgung der alten Heizung und des Öltanks
Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, Fundament und Elektroarbeiten
Hydraulischer AbgleichPflicht für die Förderung – bei uns immer inklusive.
Notwendige Umbauten am Heizsystemz. B. größere Heizkörper oder Flächenheizung, wenn nötig
Dafür gibt es keinen Zuschuss
NeubautenDafür gibt es eigene KfW-Kreditprogramme.
Tausch einer bestehenden Wärmepumpe
Gas- oder Ölheizungen – auch nicht als Teil einer Hybridheizung
PhotovoltaikDafür entfällt die Mehrwertsteuer (0 %) bei Anlagen bis 30 kWp.
Alles, was vor der Förderzusage begonnen wurdeaußer der Vertrag hat die Förderklausel (siehe Ablauf).
EffizienzJahresarbeitszahl von mindestens 3,0 – das Gerät steht auf der Förderliste des BAFA.
LautstärkeMindestens 10 dB leiser als der gesetzliche Grenzwert (seit 2026).
SteuerbarkeitDigitale Schnittstelle, damit der Netzbetreiber die Wärmepumpe über den Smart Meter steuern kann.
Ab 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel förderfähig, z. B. Propan (R290). Wir planen schon heute so.
Antrag in 6 Schritten
Die Reihenfolge entscheidet über dein Geld
Den Antrag stellst du selbst im Kundenportal der KfW – wir bereiten alles vor, was du dafür brauchst, und sind bei jedem Schritt an deiner Seite. Jeden Schritt im Detail erklärt unser Ratgeber zum Förderantrag.
1
Beratung & Festpreis
Wir sehen uns dein Haus an, planen die Wärmepumpe und machen dir ein verbindliches Angebot.
Machen wir
2
Vertrag mit Förderklausel
Der Vertrag gilt nur, wenn die Förderung zugesagt wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Ohne diese Klausel ist die Förderung weg.
Wichtig
3
Bestätigung zum Antrag
Als Fachbetrieb erstellen wir die „BzA" mit allen technischen Angaben – die brauchst du für den Antrag.
Machen wir
4
Antrag bei der KfW
Du registrierst dich in „Meine KfW" und stellst den Antrag mit der BzA-Nummer – unbedingt vor Baubeginn.
Vor Baubeginn
5
Zusage & Einbau
Die Zusage kommt meist in 2 bis 8 Wochen. Danach bauen wir ein – du hast bis zu 36 Monate Zeit.
2–8 Wochen
6
Nachweis & Auszahlung
Wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung, du lädst sie mit der Rechnung hoch. Dann zahlt die KfW aus.
Machen wir mit
Förderfallen
Fünf Fehler, die tausende Euro kosten
Fast alle verlorenen Zuschüsse haben dieselben Ursachen. Wenn wir deinen Antrag vorbereiten, prüfen wir genau diese Punkte.
Vertrag ohne Förderklausel unterschriebenDann gilt das Vorhaben als begonnen – und die KfW zahlt nichts.
Mit dem Einbau vor dem Antrag begonnenAuch Teilarbeiten zählen. Erst Antrag, dann Bau.
Funktionierende Heizung zu früh ausgebautDer Klimabonus setzt voraus, dass die alte Heizung beim Antrag noch läuft.
Gerät ohne BAFA-Listung oder zu lautDann ist es nicht förderfähig – wir verbauen nur Geräte, die alle Anforderungen erfüllen.
Nachweise zu spät eingereichtNach dem Einbau laufen Fristen. Wir liefern die Unterlagen direkt nach der Inbetriebnahme.
Mehr rausholen
Zuschuss ist nicht alles. So sparst du zusätzlich.
PV + Wärmepumpe
Heizstrom vom eigenen Dach
Mit Photovoltaik und Speicher kommt ein großer Teil des Wärmepumpen-Stroms vom Dach. Die PV bekommt keinen KfW-Zuschuss, ist aber von der Mehrwertsteuer befreit.
Weil der Netzbetreiber die Wärmepumpe in Ausnahmefällen drosseln darf, sinken deine Netzentgelte – pauschal rund 110 bis 190 € im Jahr oder 60 % auf den Arbeitspreis mit eigenem Zähler.
Eigenanteil finanzieren
Rest in festen Raten
Den Eigenanteil kannst du über unseren Partner Cloover finanzieren – ohne Anzahlung, bis 20 Jahre Laufzeit. Oder über den KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 €.
Alternative zum Zuschuss: Der Steuerbonus nach § 35c EStG erstattet 20 % der Kosten über drei Jahre. Er lässt sich nicht mit dem KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinieren – für die meisten Haushalte ist der Zuschuss klar besser. Ein eigenes Landesprogramm für Wärmepumpen gibt es in Bayern derzeit nicht.
Google-Bewertungen
Nicht wir sagen, dass wir gut sind.
Sondern 57 Kunden auf Google. Rechts die neuesten Rezensionen – so, wie Google sie ausspielt.
Zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten – höchstens 22.400 Euro für ein Einfamilienhaus. Die 30 Prozent Grundförderung bekommt jeder Eigentümer, die Boni hängen davon ab, ob du selbst im Haus wohnst, welche Heizung du ersetzt und wie hoch dein Haushaltseinkommen ist.
Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 auf 12 Prozent und die förderfähigen Kosten von 28.000 auf 27.250 Euro. Danach geht es alle sechs Monate weiter nach unten. Für Wärmepumpen ist außerdem eine Senkung der Grundförderung angekündigt. Entscheidend ist das Datum deines Antrags, nicht das des Einbaus.
Ja, den Antrag stellst du als Eigentümer im Portal „Meine KfW". Wir erstellen dir als Fachbetrieb die nötige Bestätigung zum Antrag, setzen den Vertrag mit Förderklausel auf und gehen den Antrag auf Wunsch mit dir gemeinsam durch.
Ja – aber nur mit einer Förderklausel. Der Vertrag muss an die Förderzusage geknüpft sein (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Mit dem Einbau selbst darfst du erst nach dem Antrag beginnen.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid – nicht das Brutto. Es liegt oft deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, steigen die Grenzen einmalig um 10.000 Euro.
Ja, die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.
Nein, die KfW-Heizungsförderung gilt nur für die Wärmepumpe und alles, was zu ihrem Einbau gehört. Für Photovoltaik bis 30 kWp entfällt dafür die Mehrwertsteuer. Zusammen geplant laufen beide Anlagen am wirtschaftlichsten.
Ein eigenes Landesprogramm für Wärmepumpen gibt es in Bayern derzeit nicht. Einzelne Städte und Gemeinden haben eigene Programme – das prüfen wir in der Beratung für deinen Ort mit.
Dein nächster Schritt
Förderung sichern, bevor sie sinkt
Schritt 1/4
Geht’s um privat oder Gewerbe?
Neue Anlage oder bestehende erweitern?
Ist die bestehende Anlage von uns gebaut?
Wie hoch ist deine monatliche Stromrechnung?
Um welches Gebäude geht’s?
Womit heizt du aktuell?
Kostenloses Angebot
Wirtschaftlichkeitsrechnung
Persönliche Beratung
Mit Photovoltaik kombinieren?
Wann wurde das Haus gebaut?
Um welche Fläche geht’s?
Wie groß ungefähr?
Wie viele Wohneinheiten?
In welcher Rolle fragst du an?
Fast geschafft – wohin dürfen wir uns melden?
Dein Ansprechpartner meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Das können wir leider nicht anbieten
Bestehende Anlagen erweitern wir ausschließlich, wenn sie von uns gebaut wurden – nur dann können wir für Technik, Montage und Gewährleistung geradestehen.
Du planst stattdessen eine komplett neue Anlage? Da sind wir gern für dich da.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Grundlage: KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" in der Fassung ab 21.07.2026. Verbindlich ist allein die Förderzusage der KfW.
Kostenlose Beratung & Festpreis-AngebotUnverbindlich, persönlich, vor Ort. Danach weißt du genau, ob es sich rechnet oder nicht.
Telefonisch gerade nicht erreichbar
Wir bauen unsere Telefonanlage um. Schreib uns bitte an info@sonnen-energie.de oder nutze das Anfrageformular – wir melden uns schnellstmöglich.
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